Solare Baupflicht Parkplätze

Solar energy panels installed on the canopy of a car parking area in the center of the Dutch city Dronten. Sustainable energy and shade at the same time

Begründung

Photovoltaik ist ein wichtiger Bausteine auf dem Weg CO2 neutraler Energiegewinnung und dem damit verbundenen Erreichen der Klimaziele. Das Potenzial, auf neu zu errichtenden und bestehenden Dächern ist hierbei nicht zu unterschätzen. Dezentrale Stromerzeugung ist ein wichtiger Schritt für regionale Wertschöpfung, Eigenständigkeit und Resilienz.

Es biete sich hier die Möglichkeit, als Gemeinde, mit gutem Beispiel voranzugehen. Die Einsetzung einer Solarpflicht wird in mehr und mehr Städten und Gemeinden praktiziert und ist eine kostengünstige sowie effektive Klimaschutzmaßnahme, die die Bewohnerinnen und Bewohner zudem vor steigenden Preisen für fossile Energieträger schützt.

Mit dem Gesetz zur Änderung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes Schleswig-Holstein vom 02.12.2021 sieht das Land Schleswig-Holstein eine solare Baupflicht für größere Parkplätze ab dem 01.01.2023 vor.

In Tornesch sind bereits im Jahr 2022 Anträge auf Baugenehmigung für mehrere großflächige Einzelhandelsbetriebe zu erwarten. Tornesch hat damit die Chance eine Vorreiterrolle einzunehmen und die solare Baupflicht bereits in diesem Jahr anzuwenden. Das Land sieht als Schwellenwert Parkplätze mit mehr als 100 Stellplätzen für Kraftfahrzeuge vor.

Um das Umgehen der Auflage durch Aufteilen der Stellplatzanlagen auf verschiedene Gewerbeflächen zu unterbinden schlagen wir einen niedrigeren Stellenwert von 30 Stellplätzen vor.

Eine entsprechende Bauleitplanung unterfällt der eigenen Entscheidung einer Kommune im Rahmen der kommunalen Planungshoheit.

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss beschließt eine Installationsvorgabe für Photovoltaikanlagen auf

Neu errichteten Parkplätzen ab 30 Stellplätzen für Kraftfahrzeuge ab sofort in neu aufgestellte Bebauungspläne aufzunehmen.

Beraten am

26.09.2022

Ergebnis

Abgelehnt