Solare Baupflicht Nichtwohngebäude

Aerial view of blue photovoltaic solar panels mounted on industrial building roof for producing clean ecological electricity. Production of renewable energy concept.

Begründung

Photovoltaik Ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg CO2 neutraler Energiegewinnung und dem damit verbundenen Erreichen der Klimaziele. Das Potenzial, auf neu zu errichtenden und bestehenden Dächern ist hierbei nicht zu unterschätzen. Dezentrale Stromerzeugung ist ein wichtiger Schritt für regionale Wertschöpfung, Eigenständigkeit und Resilienz.

Es biete sich hier die Möglichkeit, als Gemeinde, mit gutem Beispiel voranzugehen. Die Einsetzung einer Solarpflicht wird in mehr und mehr Städten und Gemeinden praktiziert und ist eine kostengünstige sowie effektive Klimaschutzmaßnahme, die die Bewohnerinnen und Bewohner zudem vor steigenden Preisen für fossile Energieträger schützt.

Mit dem Gesetz zur Änderung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes Schleswig-Holstein vom 02.12.2021 sieht das Land Schleswig-Holstein eine solare Baupflicht für Anträge auf Baugenehmigung ab dem 01.01.2023 vor.

In Tornesch sind bereits im Jahr 2022 Anträge auf Baugenehmigung für mehrere großflächige Einzelhandelsbetriebe zu erwarten. Tornesch hat damit die Chance eine Vorreiterrolle einzunehmen und die solare Baupflicht bereits in diesem Jahr anzuwenden.

Eine entsprechende Bauleitplanung unterfällt der eigenen Entscheidung einer Kommune im Rahmen der kommunalen Planungshoheit.

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss beschließt eine Installationsvorgabe für Photovoltaikanlagen bei Neubau und Renovierung von Nichtwohngebäuden entsprechend § 11 des Gesetzes zur Änderung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes Schleswig-Holstein für neu aufgestellte Bebauungspläne ab sofort aufzunehmen.

Beraten am

26.09.2022

Ergebnis

Abgelehnt