Erhöhung der Verkehrssicherheit im Außenbereich 21. August 20232. November 2023 Begründung Mit der abgeschlossenen Instandsetzungsmaßnahme des Kummerfelder Wegs zwischen Pfahlweg und Loheister Weg hat sich die Verbindung zunehmend als Abkürzung zwischen Heimstättenstraße und der Ahrenloher Straße etabliert. Bislang war der Kummerfelder Weg nur bis Pfahlweg befahrbar und sowohl in den Pfahlweg, als auch in en Pastorendamm in Fahrtrichtung Tornesch nur für Landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben. Damit waren beide Wege für alle anderen Verkehre de facto eine sogenannte „unechte Einbahnstraße“. Der Kummerfelder Weg wurde bis auf einige regelwidrige Fahrten weitgehend nur in Fahrtrichtung zur Ahrenloher Straße befahren. Durch die lang andauernde Baumaßnahme im Mooreger Weg hat sich die Zahl der regelwidrigen Fahrten in Gegenrichtung zunehmend erhöht. Der Kummerfelder Weg wird nun regelmäßig in beiden Fahrtrichtungen befahren. Seit dem Ausbau des Abschnitts Pfahlweg bis Loheister Weg sind zusätzliche regelkonforme Fahrten aus Richtung „Moor“ kommend hinzugekommen, die den einspurig ausgebauten Kummerfelder Weg merklich überlasten. Der Kummerfelder Weg und die anliegenden Wege im Moor und in den Waldstücken dienen für viele Anwohner als Naherholungsgebiet und wird von Jogger*innen, Reiter*innen und Radfahrenden sowie zum Ausführen von Hunden genutzt. Für die Anwohner des Loheister Wegs, die bisher in einer Sackgasse lebten, sind mit dem Ausbau Durchgangsverkehre, die den Abschnitt als Abkürzung zwischen der Autobahn und Heimstättenstraße (Klein Nordende) nutzen hinzugekommen. Insofern ist anzustreben den Kummerfelder Weg zwischen dem Grünabfallplatz und dem Loheisterweg für den allgemeinen Kfz-Verkehr zu sperren. Die Anordnung kann nach § 45 (1a) Ziff. 4 StVO erfolgen; danach kann die Straßenverkehrsbehörde die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Das gleiche Recht haben sie in Landschaftsgebieten und Ortsteilen, die überwiegend der Erholung dienen. Letzteres ist hier zutreffend; Da die Straßen im überörtlichen Netz keine Verkehrsbedeutung haben und im Nahbereich ausreichend leistungsfähige Straßen verfügbar sind, ist auch keine Erforderlichkeit erkennbar, Umleitungen einzurichten oder darauf hinzuweisen. Die vorliegende Anordnung korrespondiert darüber hinaus mit bereits bestehenden Anordnungen im genannten Bereich, die das gleiche Ziel verfolgen. Beschlussvorschlag Analog zum Beschluss zur Schaffung von weitgehend kfz-freien „Erholungsbereichen“ in Ahrenlohe und Esingen (VO/21/488) beauftragt der Bauausschuss die Gemeinde die folgenden Maßnahmen mit der Verkehrsaufsicht des Kreises abzustimmen: Anordnung eines Verbotes für mehrspurige Kfz und Motorräder (VZ 260) mit Freigabe für landwirtschaftlichen Verkehr (Zusatzzeichen 1023-36) ab dem Grünabfallplatz im Kummerfelder Weg. Hinweis auf das Durchfahrts-Verbot an der Ecke Am Moor/ Kummerfelder Weg mit VZ 357-50 und Zusatzzzeichen 1023-36. Anordnung einer 30 Zone (274.1) In den Straßen Loheister Weg, Neuendeicher Weg, Pfahlweg und Pastorendamm in Fahrtrichtung Kummerfelder Weg ab Ende des Verkehrsberuhigten Bereichs. An der Einfahrt aus dem Kummerfelder Weg wird auf die Änderung hingewiesen. Behandelt am04.09.2023ErgebnisZurückgezogen
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