Elektoauto Ladestationen

Elektroautos an Ladestation auf Firmengelände im Gegenlicht – Electric Car at Charging Station

Antrag auf Anpassung der Stellplatzsatzung

Begründung

Elektromobilität wird in den kommenden Jahren einen zunehmenden Stellenwert haben. Die Bundesregierung hat als Ausbauziel für 2030 15 Millionen Elektrofahrzeuge benannt. Das entspricht 25% der Personenkraftwagen. Engpass beim Ausbau der Elektromobilität sind vor allem Lademöglichkeiten.

Das Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und

Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (GEIG) sieht vor, dass für Nichtwohngebäude für mindestens jeden dritten Stellplatz die Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität vorgesehen ist, bei Wohngebäuden sogar jeder Stellplatz.

Für Nichtwohngebäude ist vorgesehen, dass ab 6 Stellplätzen ein Stellplatz mit einer Ladestation ausgestattet werden muss. Gerade bei großen Parkplätzen wird so eine zu geringe Quote an Lademöglichkeiten am Zielort (sog. „Destination Charging“) erreicht.

In Tornesch werden neben zwei großflächigen Einzelhandelsbetrieben derzeit die Bebauungspläne für große Gewerbeflächen (OHA II) vorbereitet. Damit werden längerfristig Weichen gestellt, die die Chance beinhalten eine Vorreiterrolle einzunehmen und frühzeitig die Bereitstellung von Ladesäulen an öffentlich zugänglichen Parkplatzanlagen vorzuschreiben.

Bei Wohngebäuden beklagen sich vor allem Mieter*innen, dass es schwierig ist, die notwendige Ladeinfrastruktur bereitgestellt zu bekommen. Insofern sollte hier für jeden notwendigen Stellplatz eine Lademöglichkeit vorgesehen werden. Um Eigenheimbesitzer, die ihre Lademöglichkeit jederzeit nachrüsten können, nicht über Gebühr zu belasten schlagen wir eine Verpflichtung erst ab dem dritten notwendigen Stellplatz vor.

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss beschließt in die Stellplatzsatzung folgende Ergänzung aufzunehmen. „Bei Nichtwohngebäuden ist jeder 6., bei Wohngebäuden mit mehr als drei notwendigen Stellplätzen ist jeder Stellplatz für Kraftfahrzeuge mit einer Ladestation für Elektroautos auszustatten.“

Behandelt am

26.09.2023
Ergebnis

abgelehnt