Künftiger Umgang mit dem Straßennamen „Von-Helms-Straße“

Wir haben hier eine Entscheidung zu treffen, die von uns einen sehr rationalen Umgang mit dem Thema verlangt.

Die Frage „Umbenennung der Von-Helms-Straße“ hat in den letzten Tagen in der Presse einen breiten Raum eingenommen und unterschiedliche teils sehr emotionale Reaktion der Anwohner hervorgerufen.

Wir müssen auf die Fakten schauen:

1. Die Hauptsatzung der Stadt Tornesch legt fest, dass Straßenbenennungen im Ausschuss Jugend, Soziales, Sport, Kultur und Bildung zu treffen sind.
Die Anwohner sind, leider nicht, wie wir es gewünscht hätten, durch ein Schreiben der Verwaltung sondern durch die Veröffentlichung der Tagesordnung und die darauffolgenden Presseartikel über den Sachstand informiert worden. Die privat durchgeführte Anwohnerbefragung wird, mit der Antwortmöglichkeit „Wir, die Anwohner der Von-Helms-Straße, lehnen eine Änderung des Namens unserer Straße ab (UeNa 13.5.21)“, der Bedeutung des Problems nicht gerecht.

2. Unser Ausschuss hat am 16.11.2020 beschlossen, dass die Archivarin der Stadt Tornesch, Frau Schlapkohl zum Thema „Von Helms“ im Landesarchiv weiter recherchieren und die Ergebnisse dem Ausschuss vorlegen soll. Das ist geschehen.

3. Informiert man sich, wie andere Städte mit dem Thema „Straßenbenennung“ umgehen, findet man Aussagen, die auch für uns ein Leitfaden sein können (im Sinne von Punkt 3 des Antrages der CDU):

Denn mit einer Straßenbenennung nach einzelnen Personen wird die Gesamtpersönlichkeit geehrt und nicht nur Einzelleistungen, die diese Person vor 1933 oder auch nach 1945 erbracht hat. Deshalb kann ihr Verhalten zum NS-Staat nicht ausgeblendet werden, auch dann nicht, wenn die durch einen Straßennamen geehrte Person vor 1933 oder nach 1945 herausragende Leistungen vollbracht hat. Schließlich soll die mit einer Straßenbenennung geehrte Persönlichkeit auch Vorbildfunktion haben.

Landeszentrale für politische Bildung Hamburg 2015

Eine Benennung nach Personen dient der Ehrung oder Erinnerung von um das Gemeinwohl besonders verdienter Persönlichkeiten.

Stadt Frankfurt, Leitfaden zur Straßenbenennung 2017

4. Die Ergebnisse der Recherche lassen sich durch zwei Sätze aus dem Bericht von Frau Schlapkohl gut zusammenfassen:

Aus Unterlagen des Landesarchives Schleswig-Holstein ergibt sich ein weiterer Vorfall, der Bürgermeister von Helms als Person erscheinen lässt, die sich mit dem brutal antisemitisch agierenden NS-Regime arrangierte.

Eine Vorbildfunktion in einem demokratischen Staatsleben kann man Johannes von Helms nicht bescheinigen.

Alyn Beßmann von der Stiftung Hamburger Gedenkstätten und Lernorte zur Erinnerung an die Opfer der NS-Verbrechen bewertet die Ergebnisse von Frau Schlapkohl so:

Eine Straßenbenennung nach einer NS-belasteten Person ist nicht mehr vertretbar, wenn eine Person eine persönliche Beteiligung an der NS-Politik von Terror, Ausgrenzung und Verfolgung nachzuweisen ist.

Dies trifft nach den Recherchen ihrer Stadtarchivarin über Johannes von Helms zu. Ich fände es daher eine wichtige Geste des Respekts gegenüber den Opfern der NS-Verfolgung und ihrer Nachkommen, eine Umbenennung zu beschließen.

Unsere Aufgabe in diesem Ausschuss ist es nun diese Fakten zu bewerten und aus dieser Bewertung eine Entscheidung abzuleiten.

1973 wurde der Straße der Name „Von-Helms-Straße“ durch die Selbstverwaltung unsere Stadt

gegeben. Nun kann auch nur die Selbstverwaltung über eine Namensänderung entscheiden. Wir können diese Entscheidung nicht an Andere delegieren.

Für Bündnis 90/Die Grünen ist nach den vorliegenden Rechercheergebnissen von Frau Schlapkohl belegt, dass Herr von Helms als Bürgermeister zum Erhalt der NS-Herrschaft beigetragen und an verbrecherischen Aktivitäten gegen Andersdenkende teilgenommen hat. Ihm gebührt daher nicht mehr die Ehre, eine Straße nach ihm zu benennen.

Auch der Antrag der CDU zeigt, dass man die Integrität der Person und das Wirken von Helms kritisch sieht:

… hat ein Ergebnis gebracht, über das man aus heutiger Sicht nicht einfach hinwegsehen kann.

Hier deutet sich doch eine gemeinsame Bewertung des ermittelten Sachverhaltes durch alle hier vertretenen Parteien und der Verwaltung an.

Bleibt, daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen.

Wir wissen nun, dass Herr von Helms in der NS-Zeit eher auf der Seite der Täter als auf der Seite der Opfer zu finden war. Es ist daher nicht möglich, die Straße weiter nach ihm zu benennen.

Die Idee den Straßennamen zu belassen, um die „historische Erinnerung an die Vorgänge und Geschehnisse des Dritten Reiches erlebbar zu halten“ (s. CDU-Antrag), ist gefährlich und in Deutschland sicherlich einmalig. Zu welchen Straßenbenennungen diese Praxis führen könnte und wer sie sich zu Nutze machen könnte, wollen wir uns nicht vorstellen.

 

Autor: Hans-Jürgen Brede (Ratsmitglied und stellv. Vorsitzender des Ausschusses JSSKB)