Antrag auf Vernetze Fuß- und Radwege in Tornesch 17. Februar 202513. März 2025 Begründung Eine nachhaltige und vernetzte Mobilität erfordert die systematische Integration von Fuß- und Radwegen in das kommunale Wegenetz. Insbesondere in neuen Baugebieten ist es wichtig, dass Fuß- und Radwege nicht isoliert geplant, sondern gezielt an bestehende Wege angeschlossen werden, denn dadurch wird eine durchgängige, sichere und attraktive Nutzung für Fußgängerinnen und Radfahrerinnen ermöglicht.Oft wurden in der Vergangenheit neue Wege nur unzureichend mit dem bestehenden Netz verknüpft. Verbindliche Vorgaben in Bebauungsplänen schaffen hier Abhilfe und stellen sicher, dass Investoren bei der Planung neuer Baugebiete ihrer Verantwortung nachkommen, eine nachhaltige und vernetzte Infrastruktur zu schaffen. Genauso ist es sinnvoll, bestehende Bebauungspläne dort zu überarbeiten, wo eine Anbindung an das Wegenetz nachträglich noch möglich ist.Um eine Nutzung für alle Bürger*innen zu garantieren, ist es zentral, dass alle neu geplanten Wege zur öffentlichen Nutzung freigegeben werden.Vernetzte und öffentlich zugängliche Wege leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit von Schulwegen, indem sie Kindern und Jugendlichen vom motorisierten Verkehr getrennte Verbindungen bieten. Ein gut ausgebautes und vernetztes Fuß- und Radwegenetz steigert dieAttraktivität des gesamten Wohnumfelds. Durch diese Maßnahme wird nicht nur die Lebensqualität in Tornesch verbessert, sondern auch ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz geleistet, indem durch ein attraktives Rad- und Fußwegenetz auch der motorisierte Individualverkehr reduziert wird. Gruene_Kegel_Antrag _Vernetzte_Wege_Tornesch_20250116Herunterladen Mit Änderungen beschlossen Der Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung, dass bei allen städtischen Neubauvorhaben, bei Bebauungsplänen, in städtebaulichen Verträgen und bei der Überplanung von bereits bestehenden Gebieten die Schaffung von Fuß- und Radwegen in Verbindung mit dem bereits bestehenden Wegenetz für die Öffentlichkeit verbindlich festgelegt werden soll, soweit dies aus baulichen, rechtlichen und tatsächlichen Gründen möglich ist. Die Verwaltung wird ferner damit beauftragt bei der Planung der Wege gezielt die Sicherheit von Schulwegen zu berücksichtigen und zu verbessern. Behandelt am17.02.2025ErgebnisBeschlossen
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