Potenzialflächen Freiflächensolar

Begründung

In Schleswig-Holstein müssen bis 2030 7,71 GW und bis 2045 16,27 GW Solarenergie geschaffen werden. Auf den Kreis Pinneberg entfallen davon 30,9MW. Diese Energiemenge ist durch Dachanlagen allein nicht erreichbar. Mit 10,2% des Ausbauziels ist der Kreis Pinneberg im Schleswig-Holsteinischen Vergleich besonders schlecht da.

Der Ausbau der Erneuerbaren Energien stockt seit Jahren und muss stark beschleunigt werden. Dazu werden im Bund Barrieren und Hemmnisse in Gesetzen beseitigt.

Solarenergie wird zum dominanten Geschäftsmodell der Flächeninhaber. Daher ist die Solarenergie nach § 35 BauGB nicht privilegiert und wird es auch nicht werden. Für den Ausbau der Solarenergie sind die Kommunen mit den Regelverfahren der Bauleitplanung die Entscheidungs- und Genehmigungsebene. Begleitende städtebauliche Verträge sind möglich und werden empfohlen.

Das Regelverfahren ist

  1. Ein Rahmenplan der Potentialflächen im Gemeindegebiet wird erstellt. Dieser Verfahrensschritt muss mit höchster Priorität durchgeführt werden.
  2. Ein geänderter Flächennutzungsplan.
  3. Für die ausgewählte(n) Fläche(n) ist ein Bebauungsplan zu erstellen. Hierzu ist schon sehr frühzeitig die Öffentlichkeit einzubeziehen. Es findet eine reguläre Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und damit auch des Kreises statt. Es muss versucht werden, die Verfahrensdauer stark zu beschleunigen.

Hemmend ist, dass der Kreis Pinneberg in den Kreisverordnungen für die Landschaftsschutzgebiete Anlagen für die Solarenergie als genehmigungsfähig aufnehmen muss und sich bis heute damit schwertut. Entsprechende Anträge liegen u.a. aus Wedel dem Kreis vor.

Grundlegend ist der PV-Erlass des Landes vom September 2021 (siehe Anlage). Dieser steht in den kommenden Monaten zur Novellierung an und soll zur Klärung von Fragen der Flächeneignung und zur Beschleunigung der Verfahren beitragen. Der Erlass gilt auch im Kreis Pinneberg.

Gut geplante Solarenergie-Freiflächenanlagen wirken sich in den betroffenen Flächen positiv auf die lokale Biodiversität aus.

Die installierbare Leistung liegt bei 1 MW je ha. Die Einnahmen sind gewerbesteuerpflichtig.

Beschlussvorschlag:

Der Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Identifizierung und Bewertung der Flächen im Außenbereich, die als Potentialflächen für Solarenergie Freiflächenanlagen in Frage kommen.

Potentialflächen sind nach Beratung im Umweltausschuss und Bauausschuss in einem geänderten F-Plan als Sondergebiet oder Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ bzw. „Solarthermie“ darzustellen.

Eingereicht am
18.01.2023
Behandelt am
xx.xx.xxxx
Ergebnis
Angenommen